Neue Mittelschule Neuhaus am Klausenbach
Als eine der ersten Schulen des Burgenlandes haben sich Lehrer und Eltern unserer Schule für den Modellversuch "Neue Mittelschule" entschlossen und mit dem Schuljahr 2008/09 wurde diese neue Form des Unterrichtes in der 1. Klasse gestartet.
Was ist daran neu?
- In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik unterrichten zwei Lehrer/innen in differenzierten Unterrichtsverfahren gemeinsam ( teamteaching ). In Deutsch und Englisch sind dies Kollegen aus dem BORG Jennersdorf . So kann unmittelbar auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler eingegangen werden.
- Eine neue Lernkultur motiviert zum selbständigen und selbstverantwortlichen Lernen.
- Ab der 3. Klasse wird eine zweite Fremdsprache eingeführt ( bei uns entschieden sich die Eltern für Spanisch )
- Die naturwissenschaftlichen Fächer ( Biologie, Physik, Chemie ) werden intensiviert und es gibt ab der 3. Klasse ein fächerübergreifendes Lernfeld "Labor", wo in Kleingruppen mit 2 Lehrern unterrichtet wird.
- Projektorientierter Unterricht wird angestrebt.
- Eine neue Stundenstruktur ( 45-Minuteneinheiten ) schafft Raum für soziales Lernen und zusätzliche Förderung.Wissenschaftliche Beratung durch die Pädagogische Hochschule, Aus- und Weiterbildung aller Lehrer/innen und eine externe Evaluation begleiten dieses ehrgeizige Vorhaben.
Bei der Neuen Mittelschule handelt es sich um eine Leistungsschule, die grundsätzlich nach den Lehrplänen des Realgymnasiums beurteilt. Durch Teamteaching und neue Lernmethoden soll dieses Ziel für möglichst viele SchülerInnen erreichbar sein.
Ab dem Schuljahr 2009/10 werden alle SchülerInnen als Schulversuch im ersten Semester der 5. Schulstufe nur nach ihren Kompetenzen beurteilt und es gibt keine Noten. Diese Form der Beurteilung wurde von den meisten Eltern als weniger stressig empfunden und auf Wunsch der Eltern wird auch das erste Semester in der 6. Schulstufe so beurteilt. Das zweite Semester wird ganz normal mit Noten beurteilt. Ab dem 2. Semester der 6. Schulstufe steht den Eltern für die Gegenstände Deutsch, Mathematik und Englisch das Recht zu, nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit den jeweiligen LehrerInnen für einen oder mehrere der genannten Gegenstände den Antrag an die Schulleitung zu stellen, dass ihr Kind nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt wird (§ 7a Abs. 5 SchOG). Dies wird im Zeugnis bei den entsprechenden Gegenständen vermerkt.
Das Abschlusszeugnis der Schulart "Neue Mittelschule - Modellversuch gemäß § 7a des SchOG" berechtigt zum Besuch der weiterführenden Schulen ohne Aufnahmsprüfung.
Ein Abschlusszeugnis der Schulform "Hauptschule" wird ausgestellt, wenn nach den Bestimmungen der Hauptschule beurteilt wurde.